Arbeitsintegration nach Aufhebung der Invalidenrente

Unter welchen Bedingungen Menschen mit somatoformen Schmerzstörungen zurück in den regulären Arbeitsmarkt finden

Durch die neuste Revision des Invalidenversicherungsgesetzes wird die Arbeitsintegration nach Aufhebung einer Invalidenrente in der Schweiz zum Diskussionsthema. Insbesondere Personen mit einer somatoformen Schmerzstörung (organisch nicht hinreichend erklärbare körperliche Schmerzen, ausgelöst durch psychische Belastung) müssen mit einer Überprüfung und eventuellen Aufhebung ihrer Invalidenrente rechnen. Diese Personen nach der Aufhebung der teilweise jahrelangen Invalidenrente wieder in den regulären Arbeitsmarkt einzugliedern, stellt eine grosse Herausforderung dar. Die Bachelorarbeit setzt sich mit exakt dieser Thematik auseinander. Sie beleuchtet Bedingungen aus der Perspektive der Arbeitgebenden, die für die Anstellung einer Person mit somatoformer Schmerzstörung erfüllt sein müssen. Den theoretischen Bezugsrahmen bilden die Bedeutung der Erwerbsarbeit, das Krankheitsbild der somatoformen Schmerzstörung und dessen Einfluss auf die Erwerbsfähigkeit, die empirischen Fakten zu Erwerbsarbeit mit Behinderung sowie die verschiedenen Arbeitsintegrationsansätze der Invalidenversicherung. Die leitfadengestützten Befragungen von kleinen und mittleren Unternehmen im Kanton Luzern zeigen, dass Arbeitgebende – neben finanziellen Beiträgen – insbesondere fachliche Beratung und Begleitung im Arbeitsintegrationsprozess benötigen. Im Speziellen wird ersichtlich, wie wichtig Information und persönliche Beziehungsarbeit in der Zusammenarbeit zwischen der Sozialen Arbeit und den Arbeitgebenden des regulären Arbeitsmarktes sind.

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Janine Hess
Arbeitsintegration nach Aufhebung der Invalidenrente
Unter welchen Bedingungen Menschen mit somatoformen Schmerzstörungen zurück in den regulären Arbeitsmarkt finden
Bachelor-Thesis
15.08.2011