Förderung der persönlichen Selbständigkeit und der sozialen Integration älterer Sozialhilfebeziehender

Ausgezeichnet mit dem Anerkennungspreis des Vereins Alumni BFH Soziale Arbeit

Wie in der Mehrheit der Schweizer Kantone, richtet sich auch im Kanton Bern die individuelle Sozialhilfe nach den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS). Die SKOS-Richtlinien formulieren nebst weiteren Grundsätzen diejenigen der „Förderung der persönlichen Selbständigkeit“ und der „Gewährleistung der sozialen Integration“ als Ziele der Sozialhilfe. Diese Zielsetzung gilt auch für Personen in der Sozialhilfe nahe dem AHVRentenalter, eine Altersgruppe, die bisher kaum Aufmerksamkeit erhalten hat, welche aber, durch zunehmende Fallzahlen der Sozialhilfebeziehenden im Alter zwischen 56 und 64 Jahren, vermehrt ins Gewicht fallen wird.

Mit der Bachelor-Thesis sollen zwei Fragestellungen untersucht werden: Erstens, welche Umsetzungsmöglichkeiten der beiden genannten Sozialziele sich für Sozialarbeitende in der Arbeit mit Klientinnen und Klienten im Alter ab 60 Jahren bis zur Ablösung von der Sozialhilfe wegen Rentenbezug der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) grundsätzlich ableiten lassen und zweitens wie die betreffenden Sozialarbeitenden diese beiden Sozialziele tatsächlich umsetzen.

Grundlagen für die Bearbeitung der ersten Fragestellung bilden die Theorie der erlernten Hilflosigkeit sowie die Handlungsleitenden Konzepte des Empowerments und der sozialen Netzwerkarbeit, verknüpft mit Studien und Fachliteratur. Persönliche Selbständigkeit wird unter anderem gefördert, indem der Klientel Erfahrungen der Einflussnahme und der Übernahme von Verantwortung zugestanden und indem Ressourcen bewusst gemacht und gefördert werden. Soziale Integration gelingt durch eine Analyse und Förderung der Netzwerke der Klientel und durch eine Evaluation entsprechender Bemühungen.

Die Beantwortung der zweiten Fragestellung erfolgt mittels einer quantitativen Online-Umfrage unter 293 Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter im Kanton Bern. Von 128 Befragungsteilnehmenden liegen 80 verwendbare und ausgewertete Fragebogen vor. Anhand der Forschungsergebnisse zur Erledigung von administrativen Tätigkeiten kann gezeigt werden, dass kaum eine Förderung der persönlichen Selbständigkeit von Sozialhilfeklientinnen und Sozialhilfeklienten stattfindet und Sozialarbeitende bestimmte Tätigkeiten oft über eine lange Zeitdauer ausführen, ohne zu prüfen, ob die Klientel als Vorbereitung auf die Ablösung vom Sozialdienst die Verantwortung dafür selber übernehmen könnte. Zur Gewährleistung der sozialen Integration liegen vor allem Ergebnisse zur Netzwerkarbeit in gesellschaftlichen Netzwerken der Klientel vor. Während die Analyse der Netzwerke der ärztlichen Versorgung, der Beratungsstellen und der sozialen Freizeitaktivitäten in einer grossen Mehrheit der Fälle erfolgt und die Netzwerkförderung meist darin besteht, den Bedarf mit der Klientel zu besprechen und auf Angebote aufmerksam zu machen, ist im Bereich der Beschäftigung keine Netzwerkförderung bei Personen ab 60 Jahren erkennbar.

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Eva Bergmann, Stefanie Messerli
Förderung der persönlichen Selbständigkeit und der sozialen Integration älterer Sozialhilfebeziehender
Bachelor-Thesis
127 Seiten
16.09.2014
978-3-03796-504-7