Berufliche Integration von Menschen mit einer leichten bis mittelgradigen Depression in der Sozialhilfe

Supported Employment als Erweiterung der Integrationsangebote?

Die berufliche und die soziale Integration wird in Art. 2 des Gesetzes über die öffentliche Sozialhilfe
des Kantons Bern vom 11. Juni 2001 (Sozialhilfegesetz, SHG; BSG 860.1) als ein wichtiger Wirkungsbereich der Sozialhilfe genannt. Um die Integration der Klientinnen und Klienten der Sozialhilfe fördern zu können, muss der Kanton wirkungsvolle Arbeitsintegrationsmassnahmen bereitstellen (Art. 3, 4, 5 und 6 SHG). Da sozialhilfebeziehende Personen gemäss verschiedener Studien in hohem Masse von psychischen Belastungen und insbesondere depressiven Erkrankungen betroffen sind (Lätsch et al., 2011; Wolffers & Reich, 2015; OECD, 2014), stellt sich die Frage, inwieweit die Arbeitsintegrationsprogramme der Sozialhilfe auf Menschen mit depressiven Erkrankungen zugeschnitten sind.

Anhand von Expertinnen- und Experteninterviews stellen die Autorinnen Möglichkeiten und Grenzen der Arbeitsintegrationsprogramme der Sozialhilfe für Menschen mit einer leichten bis mittelgradigen depressiven Erkrankung dar. Bei der Zielgruppe muss keine medizinische Diagnose vorliegend sein. Es genügt, wenn sich die Menschen über mehrere Monate durch depressive Symptome in ihrem Lebensalltag beeinträchtigt fühlen. Die Wahl dieser Zielgruppe erfolgte deswegen, da Menschen mit einer schweren Depression Leistungen der Invalidenversicherung beanspruchen können. Weiter untersuchten die Autorinnen, ob Supported Employment eine ergänzende oder alternative Möglichkeit der Arbeitsintegration für die genannte Zielgruppe in der Sozialhilfe darstellen könnte.

Die vorliegende Arbeit zeigt auf, dass die beruflichen Integrationsangebote der Sozialhilfe (BIAS) nicht auf die genannte Zielgruppe zugeschnitten sind. Einerseits werden diese Menschen, aufgrund ihrer instabilen psychischen Situation, gar nicht in die Programme zugewiesen und andererseits können die BIAS-Angebote auf die spezifischen Bedürfnisse dieser Zielgruppe, wie kleine, flexible Arbeitspensen und engmaschige, langfristige Begleitung durch einen Jobcoach, gar nicht eingehen. Zudem fehlt vielfach eine systematische Zusammenarbeit zwischen der Sozialhilfe, der Integrationsfachstelle und der medizinischen Unterstützung. Supported Employment (SE) stellt insofern eine ergänzende oder alternative Möglichkeit der Arbeitsintegration für diese Zielgruppe dar, da SE und insbesondere Individual Placement and Support spezifisch für Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung entwickelt wurde. Um SE im Rahmen der Sozialhilfe umsetzen zu können, wäre zum einen eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen zu BIAS-Angeboten und zum anderen ein Finanzierungsmodell, welches die langfristige Begleitung auch nach Ablösung von der Sozialhilfe sicherstellt, nötig.

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Manuela Käser, Yolanda Grimm
Berufliche Integration von Menschen mit einer leichten bis mittelgradigen Depression in der Sozialhilfe
Supported Employment als Erweiterung der Integrationsangebote?
Bachelor-Thesis
112 Seiten
16.07.2018