Die Ernennungspraxis von Beistandspersonen im Erwachsenenschutz im Kanton Luzern

Eine qualitative Untersuchung

Bei der Ernennung von Beistandspersonen muss die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde bzw. das jeweilige Behördenmitglied fortlaufend ermessen, wer sich als Beistandsperson eignet. Die Orientierungspunkte dafür sind zurzeit vor allem normativ, da sie vorwiegend auf den entsprechenden Gesetzestexten (ZGB) und deren Interpretationen in der Forschungsliteratur basieren. Daraus ergibt sich das Problem fehlender empirischer Daten, da bisher nicht untersucht wurde, wie der Ernennungsprozess in der Praxis vollzogen wird. In der vorliegenden Bachelorarbeit geht Fabio Jacomet der Frage nach, wie sich die Ernennung von Beistandspersonen im Erwachsenenschutz im Kanton Luzern gestaltet. Um den Ist-Zustand zu erheben, wurden die Grundlagen aus der Forschungsliteratur und des ZGB mit den Aussagen der Experteninterviews von Behördenmitgliedern der Sozialen Arbeit unterschiedlicher KESB verglichen.

Als zentrales Ergebnis dieser Arbeit ist festzuhalten, dass die Behördenmitglieder im Kanton Luzern nur begrenzten Einfluss auf die Eignungsprüfung und die konkrete Auswahl von potenziellen Beistandspersonen haben, obwohl diese gemäss Gesetz und Forschungsliteratur durch die KESB zu erfolgen hätten. Es wurde zudem ersichtlich, dass der vorhandene Ermessensspielraum der KESB im Ernennungsprozess durch die in der Praxis als zentral erachteten Gesetzesgrundsätze der Subsidiarität, Verhältnismässigkeit und Selbstbestimmung sowie durch fundierte Sozialabklärungen legitimiert und limitiert wird. Die Eignungshürden einer angehörigen Beistandsperson sind in der Praxis reduziert, da sie als wertvolle Ressource betrachtet und ihre Ernennung dementsprechend gefördert wird.

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Fabio Jacomet
Beistand, Erwachsenenschutz
Die Ernennungspraxis von Beistandspersonen im Erwachsenenschutz im Kanton Luzern
Eine qualitative Untersuchung
Bachelor-Thesis
15.08.2020