Handlungsempfehlungen für die Berufsbeistandschaft bei hinterbliebenen Kindern

Der Suizid eines Elternteils sowie unzureichende Schutzfaktoren führen ein grosses Risiko mit sich, dass Kinder an einer Folgestörung erkranken können. Die vorliegende Bachelorarbeit befasst sich mit Kindern, für die bereits vor dem elterlichen Suizid eine Beistandschaft errichtet wurde.

Diese empirische Bachelorarbeit erarbeitete Handlungsempfehlungen für die Berufsbeistandschaft im Falle eines elterlichen Suizids. In der Sozialarbeit findet kaum ein wissenschaftlicher Diskurs über mögliche Folgen der hinterblieben Kinder bei einem elterlichen Suizid statt. Deswegen sind Handlungsempfehlungen kaum eruiert. Die Arbeit soll den fehlenden Informationen mit theoretisch fundierten und empirisch gestützten Auseinandersetzungen entgegenwirken.

 

In fünf Experteninterviews der Fachrichtungen Berufsbeistandschaft, Kinder- und Jugendpsychologie/Familiengericht, Kinderpsychiatrie, Trauerarbeit  sowie Suizidforschung wurden die Forschungsfragen dieser Arbeit beantwortet.

Im Rahmen der Konklusion der theoretischen und empirischen Ergebnisse konnten relevante Handlungsempfehlungen für die Berufsbeistandschaft erarbeitet werden. Unter Anderem ist die Beistandsperson dazu angehalten, die Schuldfrage zu thematisieren, die Bedürfnisse des Kindes abzuklären und zu stabilisieren. Des Weiteren muss die Beistandsperson das Familiensystem aktiv miteinbeziehen, damit die Abschiednahme sowie ein adäquater Umgang innerhalb der Familie gefunden werden kann. Der Berufsbeistand/die Berufsbeiständin muss sich entsprechendes Wissen aneignen, um zu erkennen, wann eine Triage für ein psychotherapeutisches Setting angezeigt ist.

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Pascale Grossenbacher, Estelle Yurtbil
Suizid eines Elternteils
Bachelor-Thesis
15.08.2017