«85-Sein tut nicht weh»

zur Relevanz von Altersbildern, Altersnormen und Alter(n)skonzepten im Erwachsenenschutzverfahren von hilfsbedürftigen Personen am Übergang ins Vierte Alter

Folgen des demografischen Wandels sind u. a. gerontologische Forschung und Alter(n)skonzepte, gesellschaftliche Alter(n)sdiskurse und die Unterteilung der Lebensphase Alter in ein ‹agiles› Drittes und ein ‹fragiles› Viertes Alter. Mit Menschen am Übergang ins abhängige Vierte Alter ist auch der 2013 erneuerte Erwachsenenschutz in der Schweiz konfrontiert: Das menschenrechtskonforme, aber nicht ‹altersspezifische› Erwachsenenschutzrecht kompensiert den Schutzbedarf von Schwächezuständen als eingeschränkter Autonomie in wichtigen Lebensbereichen mit individuell massgeschneiderten Beistandschaften für das Wohl und unter Erhaltung und Förderung grösstmöglicher Selbstbestimmung der Hilfsbedürftigen. Anhand von Forschungsbefunden zu multidimensionalen Altersbildern und -normen und den Auswirkungen ihrer Bewertung kann aufgezeigt werden, wie sowohl diejenigen der hilfsbedürftigen wie diejenigen der abklärenden Person das Erwachsenenschutzverfahren beeinflussen. Den Übergangsprozess fördern positive Altersbilder für das Vierte Alter und an lebenslanger Persönlichkeitsentwicklung orientierte Alter(n)skonzepte mit einem neuen (Selbst-)Sorge-Verständnis. Daraus lassen sich Ansätze für ein ‹altersspezifisches› Abklärungsverfahren und mit Bezug auf das NFP 76 richtungsweisende Impulse für den Erwachsenenschutz und die Professionellen der Sozialen Arbeit ableiten.

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Sabine Kronenberg
«85-Sein tut nicht weh»
zur Relevanz von Altersbildern, Altersnormen und Alter(n)skonzepten im Erwachsenenschutzverfahren von hilfsbedürftigen Personen am Übergang ins Vierte Alter
Bachelor-Thesis
10.04.2025