Der Vermögensverbrauch im (Vor-)Rentenalter
Eine explorative Untersuchung zum Thema übermässiger Vermögensverbrauch bei den Ergänzungsleistungen
Die Ergänzungsleistung (EL) wurde von der Legislative 2021 reformiert, und es wurde der übermässige Vermögensverbrauch eingeführt. Der EL-Anspruch zur AHV ist gefährdet, wenn in zu kurzer Zeit zu viel Vermögen verbraucht wird.
Die Forschungsfragen befassen sich vor dem Hintergrund der sozio-ökonomischen und gesellschaftlichen Entwicklungen mit den Risiken für Personen wegen dem übermässigen Vermögensverbrauch, keinen oder einen reduzierten EL-Anspruch zur AHV zu erhalten. Weiter interessieren der Informationsstand der Bevölkerung zur EL und die Zahl der Fälle von übermässigem Vermögensverbrauch. Die Datenlage zum übermässigen Vermögensverbrauch ist derzeit gering, und es liegen dazu keine Statistiken vor. Deshalb wurden die Untersuchungen empirisch-explorativ angelegt, und sie folgen einem parallel Mixed-Methods-Ansatz.
Die Ergebnisse zeigen, dass die Bevölkerung womöglich wegen des Stigmas und der Komplexität schwach über die EL-Voraussetzungen informiert ist. Die Fallzahlen des übermässigen Vermögensverbrauchs werden von den Fachpersonen als gering eingeschätzt, und oftmals kann die Prüfung mangels Belege nicht erfolgen. Grundsätzlich birgt jede Form von Kapitalzufluss im Alter ein Risiko. Insbesondere, da die Lebensführungskontrolle der EL bereits 10 Jahre vor dem Rentenalter zu laufen beginnt. Daher sollte die EL bei jeder Vorbereitung auf die Pensionierung fix einbezogen werden. Es bleibt eine gesellschaftliche Debatte, wer für welche Kosten im neuen Lebensabschnitt des Alters aufkommt.