Die Organisation im Kontext von Behinderung und Entwicklungsbeeinträchtigung
Organisationsmodelle und die Forderungen der UNO-Behindertenrechtskonvention: Eine Gegenüberstellung
Die zentralen Forderungen der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK), Selbstbestimmung, Gleichberechtigung, Teilhabe und Empowerment, sind im Kontext von Behinderung für die Organisationen und ihr Fachpersonal verpflichtend handlungsleitend. In der Schweiz werden die Begriffe denn auch vielfach verwendet, in der tatsächlichen Praxis allerdings nach wie vor erst ansatzweise umgesetzt. Gestützt auf die Hypothese von Girmes (2004), dass organisationale Strukturen ein gestaltbares Werkzeug darstellen, weil sie den Fachkräften eine gewisse Entwicklung und eine gewisse Handlungsweise nahelegen – oder eben nicht –, steht die Fragestellung im Zentrum, inwieweit Organisationsmodelle ein Passungsverhältnis zu den Forderungen der UNO-BRK aufweisen.
Untersucht werden ein klassisches Organisationsmodell, das Bürokratiemodell von Max Weber, und ein Modell, das auf Selbstorganisation setzt, die Soziokratische Kreisorganisationsmethode von Gerard Endenburg. Durch eine systematische Analyse mithilfe der «sieben Wesenselemente einer Organisation» aus dem Trigon-Organisationsmodell kann aufgezeigt werden, dass ein Selbstorganisationsmodell für die Umsetzung der UNO-BRK passende strukturelle Bedingungen bieten könnte. Wichtigste Erkenntnis ist jedoch, dass die Messung von Wirkungen und Nebenwirkungen der eigenen strukturellen Rahmenbedingungen für jede Organisation unerlässlich ist, wenn sie die Forderungen der UNO-BRK ernsthaft umsetzen will.