Die Organisationshaft ? ein undefinierter Warteraum der Schweizer Justiz

Forschungsarbeit zur Perspektive und dem Potenzial der Sozialen Arbeit angesichts der unsachgemässen Platzierung von psychisch schwer gestörten Täter*innen nach Art. 59 StGB

Psychisch schwer gestörte Täter*innen, die rechtskräftig zu einer stationären therapeutischen Massnahme nach Art. 59 StGB verurteilt wurden, warten zum Teil lange in der sogenannten Organisationshaft auf eine bedarfsgerechte Unterbringung. In der Praxis wird der Organisationshaft bislang wenig Beachtung geschenkt, weshalb es notwendig ist, den Sachverhalt genauer zu betrachten. Das Ziel der vorliegenden Bachelor-Arbeit ist es, die Perspektive und das Potenzial der Sozialen Arbeit im Kontext der Organisationshaft abzubilden, um neue Erkenntnisse zu gewinnen und dadurch die aktuelle Situation für die betroffenen Inhaftierten nachhaltig zu verbessern. Dazu wurden vier qualitative leitfadengestützte Expert*innen-Interviews mit Professionellen der Sozialen Arbeit durchgeführt, die in unterschiedlichen Justizvollzugseinrichtungen der deutschsprachigen Schweiz tätig sind. Die erhobenen Daten wurden anhand einer qualitativen, inhaltlich strukturierenden Inhaltsanalyse ausgewertet und nachfolgend mit der zugezogenen einschlägigen Literatur diskutiert. Gemäss der Diskussion der Forschungsergebnisse können die Professionellen der Sozialen Arbeit sowohl institutionell als auch öffentlich auf die Herausforderungen der Organisationshaft hinweisen und gleichzeitig die schädlichen Folgen einer unverhältnismässig langen Organisationshaft insbesondere durch ein gelungenes Übergangsmanagement eindämmen.

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Matej Mrvelj
Die Organisationshaft ? ein undefinierter Warteraum der Schweizer Justiz
Forschungsarbeit zur Perspektive und dem Potenzial der Sozialen Arbeit angesichts der unsachgemässen Platzierung von psychisch schwer gestörten Täter*innen nach Art. 59 StGB
Bachelor-Thesis
15.08.2021