Die Umsetzung der Neuen Pflegefinanzierung im Kanton Zürich am Beispiel der Stadt Bülach
Mit einem Vergleich von Pflegefinanzierungsregelungen in ausgewählten Kantonen sowie mit ausgewählten Herausforderungen und Problemstellungen aus der Praxis und entsprechenden Lösungsansätzen
Die Pflegefinanzierung in der Schweiz wurde im Rahmen des Neuen Finanzausgleichs per 1. Januar 2011 neu geordnet. Der Bundesgesetzgeber hat die Kantone verpflichtet, die Pflegerestkostenfinanzierung, die ein Teil der Neuen Pflegefinanzierung ist, selber zu regeln.
Die vorliegende Arbeit geht Fragen aus der Praxis im Zusammenhang mit der konkreten Umsetzung der Neuen Pflegefinanzierung im Kanton Zürich am Beispiel der Stadt Bülach nach. Sie zeigt auf, wie die Neue Pflegefinanzierung entstanden ist und aus welchen Komponenten sie besteht. Anhand von konkreten Praxisfällen zeigt sie Herausforderungen und Probleme, aber auch Lösungsansätze auf. Die Arbeit wagt zudem einen Blick über die Kantonsgrenzen hinaus und zeigt in einem Vergleich von zwölf Kantonen, wie vielfältig die kantonalen Lösungen für die Pflegerestkostenfinanzierung gestaltet sind. Auch Probleme, die aufgrund der föderalistischen Struktur und Gesetzgebung entstehen, werden aufgezeigt und Lösungsansätze dazu formuliert. Praktikerinnen und Praktikern sowie Politikerinnen und Politikern werden Lösungsansätze präsentiert, um die Neue Pflegefinanzierung so gut wie möglich weiterzuentwickeln.