Die Zusammenarbeit zwischen der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) und der Staatsanwaltschaft innerhalb des Kantons Bern im Rahmen eines Kindesschutzverfahrens respektive eines Strafverfahrens mit minderjährigen Opfern von sexueller oder körperlicher Gewalt

Eine Ist-Analyse mit Blick auf ein mögliches Verbesserungspotential

Der Kindesschutz als herausfordernder und heikler Bereich innerhalb des Tätigkeitsfel-des einer KESB stellt die Behördenmitglieder in der Praxis täglich vor vielschichtige Her-ausforderungen. Trifft bei der KESB im Kindesschutz eine Gefährdungsmeldung mit Hin-weisen auf körperliche oder sexuelle Gewalt ein, so stellt sich für die Behörde stets die Frage, ob und wie die Strafbehörde zu involvieren ist. Umgekehrt wird die KESB durch die Staatsanwaltschaft aufgrund eröffneter Strafverfahren mit minderjährigen Opfern in-volviert. Haben beide Behörden parallel ein Kindesschutz- resp. Strafverfahren eröffnet, können sich Schnittstellen in der Zusammenarbeit ergeben.

Die vorliegende Arbeit konzentriert sich auf die aktuelle Zusammenarbeit zwischen der KESB und der Staatsanwaltschaft im Kanton Bern im Bereich des Kindesschutzes res-pektive im Rahmen eines Strafverfahrens mit minderjährigen Opfern von sexueller oder körperlicher Gewalt. Dabei werden Themenbereiche herausgearbeitet, in denen eine Verbesserung, Klärung oder Standardisierung der Zusammenarbeit angestrebt werden sollten.

Im ersten Teil der Arbeit werden das zivilrechtliche und das strafrechtliche Verfahren näher beleuchtet und gesetzliche Schnittstellen aufgezeigt. Anhand einer qualitativen Vorgehensweise werden Expert*inneninterviews mit Behördenmitgliedern und mit Staatsanwält*innen sowie ein Fokusgruppeninterview mit weiteren Behördenmitgliedern durchgeführt. Im zweiten Teil werden die Ergebnisse der Befragungen mittels strukturie-render qualitativer Inhaltsanalyse geordnet und ausgewertet. In der anschliessenden Diskussion sowie in der Schlussfolgerung werden jene Themenbereiche aufgezeigt, in welchen künftig eine Verbesserung, Klärung oder Standardisierung der Zusammenarbeit von den befragten Fachpersonen gewünscht wird.

Die Ergebnisse zeigen, dass die Zusammenarbeit von beiden Behörden grundsätzlich als positiv wahrgenommen wird. Auf detaillierteres Nachfragen hin ergibt sich aber durchaus ein Verbesserungspotential in diversen Themenbereichen. Es fehlt an Stan-dardisierungen. Die Abläufe unterscheiden sich, da sie weder kantonal noch regional geregelt sind. Zudem erfolgen Absprachen stark personen- und fallabhängig. Es ist vor-wiegend die KESB, welche sich im Arbeitsalltag mit Stolpersteinen konfrontiert sieht so-bald parallele Verfahren laufen.

Beiden Behörden ist es wichtig, ihre Arbeit effizient, fachgerecht und ihrem Auftrag ent-sprechend durchzuführen. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass regionale Austauschtreffen zwischen den beiden Behörden initiiert werden sollten, um die zu klärenden Themenbereiche aufzu-greifen und Standardisierungen herbeizuführen.

Mehr Weniger
Mirjam Gerber
Die Zusammenarbeit zwischen der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) und der Staatsanwaltschaft innerhalb des Kantons Bern im Rahmen eines Kindesschutzverfahrens respektive eines Strafverfahrens mit minderjährigen Opfern von sexueller oder körperlicher Gewalt
Eine Ist-Analyse mit Blick auf ein mögliches Verbesserungspotential
Master-Thesis
08.04.2024