Entscheidungen jenseits der Urteilsfähigkeit

Die Vertretung bei medizinischen Massnahmen durch Berufsbeistandspersonen

Urteilsfähige Menschen willigen selbst in medizinische Behandlungen ein. Urteilsunfähige Menschen benötigen hingegen immer eine Vertretung, sofern sie keine vorsorglichen Massnahmen getroffen haben. Unter Umständen wird das Vertretungsrecht bei medizinischen Massnahmen an eine Beistandsperson übertragen. In der vorliegenden Literaturarbeit beschäftigen sich die Verfasser*innen, Nora Otto und Yannic Pironato, mit der Entscheidungsfindung im Rahmen einer Vertretung bei medizinischen Massnahmen durch Berufsbeistandspersonen.

Es wird auf die Frage eingegangen, wann Berufsbeistandspersonen mit medizinischen Vertretungsrecht für die Klientel entscheiden müssen, nach welchen Kriterien dies zu erfolgen hat und welche Kompetenzen dafür notwendig sind. Weiter wird auf die strukturellen Bedingungen in Berufsbeistandschaften eingegangen. Dafür werden die gesetzlichen Bestimmungen und deren Auslegung abgehandelt und mit sozialarbeiterischem Wissen verknüpft.

Berufsbeistandspersonen haben für die urteilsunfähige, verbeiständete Person unter Berücksichtigung des mutmasslichen Willens und der objektiven Interessen zu entscheiden. Die betroffene Person ist so weit wie möglich miteinzubeziehen. Damit das medizinische Vertretungsrecht im Interesse und Nutzen der urteilunfähigen Person erbracht werden kann, sind umfassende Kompetenzen und institutionelle Rahmenbedingungen nötig, die ein Handeln fokussiert auf die Respektierung und Förderung der Selbstbestimmung ermöglichen. Stellvertretendes Handeln in Bezug auf medizinische Massnahmen ist eine anspruchsvolle Aufgabe, bei der durch die Entscheidungsbefugnis in die sensiblen Persönlichkeitsrechte des Klientel eingegriffen wird.

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Nora Otto, Yannic Pironato
Entscheidungen jenseits der Urteilsfähigkeit
Die Vertretung bei medizinischen Massnahmen durch Berufsbeistandspersonen
Bachelor-Thesis
83 Seiten
15.08.2022