Fremdenfeindlichkeit im ordentlichen Einbürgerungsverfahren der Schweiz
Ein Appell an die Soziale Arbeit
Mit dieser Bachelorarbeit möchten die Autorinnen basierend auf einer Literaturrecherche aufzeigen, dass es in der Schweiz fremdenfeindliche Einstellungen gibt. Diese können sich unter anderem im ordentlichen Einbürgerungsverfahren niederschlagen. Die Eignungskriterien im eidgenössischen Bürgerrechtsgesetz spielen eine entscheidende Rolle im ordentlichen Einbürgerungsverfahren der Schweiz. In diesem dreistufigen Verfahren sollen die Kantone und Gemeinden anhand von Kriterien prüfen, ob eine Einbürgerungskandidatin oder ein Einbürgerungskandidat in die Schweiz integriert ist. Da die Eignungskriterien sehr unbestimmt gefasst sind, lassen sie vielfältige Interpretationsmöglichkeiten zu, die auch durch fremdenfeindliche Einstellungen beeinflusst werden können. Die Kantone und Gemeinden agieren im Einbürgerungsverfahren souverän. Es gibt kein Kontrollorgan, das automatisch überprüft, ob ein Negativentscheid nicht mit der kulturellen, nationalen oder ethnischen Herkunft einer Person begründet wurde. Dass fremdenfeindliche Einstellungen Einbürgerungsentscheide beeinflussen können, widerspricht den Grundsätzen und Grundwerten der Sozialen Arbeit. Einerseits stimmt das Integrationsverständnis der Sozialen Arbeit nicht mit demjenigen im Bürgerrecht überein. Andererseits kann nicht garantiert werden, dass alle Menschen gleich und somit sozial gerecht behandelt werden. Dadurch, dass die Soziale Arbeit betroffene Individuen unterstützt, ungerechte Einbürgerungsentscheide aufdeckt und den gesellschaftlichen und politischen Diskurs anregt, trägt sie dazu bei, dass Einbürgerungsentscheide nicht mehr aufgrund der kulturellen, nationalen oder ethnischen Herkunft einer Person diskriminierend ausfallen.