Gegenleistungen in der Sozialhilfe

Von Klientinnen und Klienten der Sozialhilfe kann gemäss Gesetzgebung eine Vielfalt an Gegenleistungen eingefordert werden. Auf einer normativen Ebene gibt es unterschiedliche Meinungen darüber, welche Tätigkeiten als Gegenleistungen anerkannt werden sollen. Dies ist der Ausgangspunkt zur Frage: “Wie fair ist die Diversität der Gegenleistungen in der Sozialhilfe?”

 

Die in dieser Arbeit verwendete normative Grundlage stammt aus der “Theorie der fairen Gegenseitigkeit” von Stuart White. Fairness nach White bedeutet, dass das Gegenseitigkeitsprinzip in der moralischen Gleichwertigkeit aller Personen begründet ist. Zur Bestimmung, welche Tätigkeiten als Gegenleistungen zählen sollen, verwendet White das Konzept der «civic labour». «Civic labour» bezieht sich auf Tätigkeiten, welche einen Beitrag an die gemeinsame Wohlfahrt leisten. Die Diversität der Beiträge ist dabei eine von vier Dimensionen der fairen Gegenseitigkeit nach White.

 

Aus der Theorie wurden Indikatoren von bezahlter und unbezahlter Arbeit, welche dem Kriterium der «civic labour» entsprechen, abgeleitet. Auf der Grundlage der Indikatoren wurde eine systematische Analyse des Sozialhilfe-Behördenhandbuchs des Kantons Zürich durchgeführt, um zu beurteilen, inwiefern die Gegenleistungen in der Sozialhilfe dem Kriterium der «civic labour» genügen.

 

Aus der Analyse wurde ersichtlich, dass in der Sozialhilfe die Erwerbsarbeit, die aktive Stellensuche und die Qualifizierung für eine bezahlte Arbeit als Gegenleistungen anerkannt werden. Dabei steht bei Personen über 25 Jahren die schnelle Ablösung von der staatlichen Hilfe im Vordergrund. Die Pflege Angehöriger kann ebenso als Gegenleistung anerkannt werden. Das Betreuen eigener Kinder wird zwar bei der Forderung, eine Gegenleistung zu erbringen, berücksichtigt – es wird aber nicht als Gegenleistung honoriert.

 

Daher ist die Diversität der Gegenleistungen im Behördenhandbuch des Kantons Zürich nur teilweise fair ausgestaltet. Damit die Diversität der Gegenleistungen fairer wäre, sollte nicht in erster Linie die Ablösung von der Sozialhilfe, sondern der langfristige Schutz vor Verarmung angestrebt werden. Bei der Anerkennung unbezahlter Arbeit als Gegenleistung sollte das Kriterium der «civic labour», und nicht so sehr die individuelle Verhaltensänderung ausschlaggebend sein.

 

In zukünftigen wissenschaftlichen Analysen müssten weitere Dimensionen der fairen Gegenseitigkeit nach White untersucht werden. So müsste der Frage nachgegangen werden, inwiefern die ökonomischen Rahmenbedingungen in der Schweiz fair sind und welche Auswirkungen dies auf die Proportionalität von Leistung und Gegenleistung hat.

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Jasmin Ingold, Olivia Fischer
Gegenleistungen in der Sozialhilfe
Bachelor-Thesis
102 Seiten
05.2019