Interdisziplinäre Zusammenarbeit in der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde

Rahmenbedingungen und Folgerungen für die Sozialarbeit

Die Bachelorarbeit setzt sich mit der interdisziplinären Zusammenarbeit in der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) auseinander. Die KESB ist eine professionelle, interdisziplinär zusammengesetzte Fachbehörde und ersetzt per 1. Januar 2013 die politisch gewählte Laien-/Miliz-Vormundschaftsbehörde. In der KESB werden Sozialarbeitende, Juristinnen und Juristen sowie weitere Fachpersonen gleichberechtigt zusammenarbeiten. Die Bachelor-Arbeit zeigt auf, was unter Interdisziplinarität und Transdisziplinarität verstanden wird, welches die Bedingungen einer erfolgreichen interdisziplinären Zusammenarbeit sind und welche Schlussfolgerungen für die Umsetzung in der KESB sowie für die Sozialarbeit gezogen werden können. Die Grundlagen werden anhand ausgewählter Fachliteratur, empirischer Resultate und professionstheoretischer Überlegungen erarbeitet. Zentrale Erkenntnis ist, dass die interdisziplinäre Zusammensetzung der KESB erst ein erster Schritt ist. Um die Vorteile der Interdisziplinarität umfassend nutzen zu können, braucht es weitere Bedingungen: Neben organisatorisch-strukturellen Bedingungen müssen vor allem auch Bedingungen auf der individuellen und interpersonellen Ebene erfüllt sein; der Erfolg von interdisziplinärer Kooperation steht und fällt mit den Beteiligten. Auch professionstheoretische Faktoren müssen berücksichtigt werden. Neben dem Fachwissen, das eine zentrale Rolle spielt, wird die interdisziplinäre Kultur über den Erfolg der interdisziplinären Zusammenarbeit in der KESB entscheiden. Sozialarbeitende verfügen über zahlreiche nützliche Kompetenzen. Wenn sie mit Fachpersonen aus anderen Disziplinen gleichberechtigt zusammenarbeiten wollen, müssen sie diese Kompetenzen nach aussen präsentieren.

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Diana Wider
Interdisziplinäre Zusammenarbeit in der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Rahmenbedingungen und Folgerungen für die Sozialarbeit
Bachelor-Thesis
15.08.2011