Interdisziplinäre Zusammenarbeit in der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde

Eine qualitative Untersuchung in einem Freiburger Friedensgericht

Am 1. Januar 2013 trat in der Schweiz das überarbeitete Kindes- und Erwachsenenschutzgesetz (KESG; SGF 212.5.1) in Kraft. Darin wurde die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) professionalisiert und vom Gesetzgeber als eine ‚interdisziplinäre Fachbehörde‘ definiert. Mit der interdisziplinären Zusammensetzung der Behörde sollte erreicht werden, dass unterschiedliche Fachdisziplinen komplexe und mehrdimensionale soziale Problemlagen der betroffenen Personen analysieren und massgeschneiderte Massnahmen ansetzen können. Es zeigt sich aus der Forschung und Fachdiskursen, dass die Interdisziplinarität nicht in jedem Kanton in gleichem Masse umgesetzt wurde. Vor allem im Modell der Gerichtsbehörde, wo vorwiegend juristische Fachpersonen eingesetzt sind und zusätzliche Fachdisziplinen lediglich im Spruchkörper in Form von Beisitzenden vertreten sind, wird die Interdisziplinarität in Frage gestellt. Die vorliegende Bachelorarbeit untersucht am Beispiel einer gerichtlichen Behörde im Kanton Freiburg, wie die interdisziplinäre Zusammenarbeit im Praxisalltag umgesetzt wird.

In vorliegender Arbeit erfolgt eine Einführung in den Begriff der Interdisziplinarität und der Bedeutung der KESB. Dazu werden Bedingungen ausgeführt, welche für eine interdisziplinäre Zusammenarbeit als gelingend betrachtet werden. Es soll aufgezeigt werden, wie und ob diese im Friedensgericht umgesetzt werden kann. Mithilfe von leitfadengestützten Interviews wurden gezielt Informationen erhoben, um diese mittels qualitativer Analyse in Anlehnung an die Bedingungen gelingender interdisziplinärer Zusammenarbeit auszuwerten. Die Ergebnisse liefern Aufschluss darüber, ob die jeweilige Bedingung interdisziplinärer Zusammenarbeit ganz, teilweise oder nicht erfüllt ist.

Die Ergebnisse zeigen auf, dass die interdisziplinäre Zusammenarbeit im untersuchten Friedensgericht noch nicht soweit umgesetzt werden kann, wie dies ursprünglich vom Gesetzgeber des neuen KESG angedacht wurde. Eine hohe Gewichtung des Fachbereichs Recht bewirkt Status- und Machtverhältnisse unter den Disziplinen im Spruchkörper. Die Verwaltungsbehörde, welche die Abklärungen und Empfehlungen für die Spruchbehörde ausarbeitet, ist in der Regel ausschliesslich mit Fachpersonen Recht besetzt. Die Soziale Arbeit ist nur sporadisch im Spruchkörper unter den Beisitzenden vertreten. Um die Interdisziplinarität zu verstärken, initiierte das untersuchte Friedensgericht einen eigenen Abklärungsdienst, bei dem eine Sozialarbeiterin sowie eine Psychologin in laufende Abklärungsprozesse involviert werden.

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Julie Hegi, Sandra Zihlmann
Interdisziplinäre Zusammenarbeit in der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Eine qualitative Untersuchung in einem Freiburger Friedensgericht
Bachelor-Thesis
115 Seiten
05.2020
10.26038/103531