Invaliditätsbemessung von teilzeit- und nichterwerbstätigen Frauen

Grundlagen & Herausforderungen aus Sicht der Sozialen Arbeit

Die Invalidenversicherung ist eine Volksversicherung und versichert nebst Erwerbstätigen auch nicht- oder teilzeiterwerbstätige Personen gegen die Folgen von Invalidität und Hilflosigkeit. Ist es einer Person auch nach versuchter Eingliederung aufgrund ihrer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung nicht mehr möglich, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen oder sich in ihrem Aufgabenbereich zu betätigen, wird der Anspruch auf eine Invalidenrente geprüft. Die Bemessungsmethoden für die Berechnung des Invaliditätsgrads sind unterschiedlich ausgestaltet, wobei für die Wahl der jeweiligen Bemessungsmethode entscheidend ist, ob die versicherte Person den Status einer erwerbstätigen, nicht- oder teilzeiterwerbstätigen Person einnimmt. Die Wahl des versicherungsrechtlichen Status oder die Neubeurteilung des Status aufgrund der Geburt eines Kindes oder einer Scheidung sowie der oftmals tiefere Invaliditätsgrad bei teilzeit- und nichterwerbstätigen Frauen sorgen in der Praxis für kontroverse Diskussionen. Sozialarbeitende beraten und unterstützen Klientinnen und Klienten bei sozialversicherungsrechtlichen Fragen vor, während und nach dem Bezug einer IV-Rente und kommen daher häufig mit Frauen, welche von Herabsetzung oder Aufhebung der IV-Rente betroffen sind, in Kontakt. Die vorliegende Bachelor-Arbeit legt die Grundlagen der Invaliditätsbemessung dar und zeigt anhand der Forschungsergebnisse die spezifischen Herausforderungen auf, welche sich bei der Invaliditätsbemessung von teilzeit- und nichterwerbstätigen Frauen aus Sicht der Sozialen Arbeit ergeben.

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Gabriela Steiner
Invaliditätsbemessung von teilzeit- und nichterwerbstätigen Frauen
Grundlagen & Herausforderungen aus Sicht der Sozialen Arbeit
Bachelor-Thesis
15.08.2015