Kontaktverweigerung des Kindes

Sozialarbeitende im Gespräch mit dem 4- bis 12-jährigen Kind im Rahmen einer Beistandschaft nach Art. 308 Abs. 2 ZGB

Die vorliegende Bachelor-Arbeit richtet den Fokus auf das von einer Beistandschaft nach Art. 308 Abs. 2 ZGB betroffene Kind. Liegt ein hochstrittiger Elternkonflikt um das Kind vor, kann dies aufgrund hoher emotionaler Belastungen eine Kontaktverweigerung des Kindes gegenüber dem besuchsberechtigten Elternteil zur Folge haben. Negative psychische und physische Folgen für das Kind sind wahrscheinlich. Im Hinblick auf das Kindeswohl bietet sich daher das Kindergespräch als wichtige sozialarbeiterische Handlungsmöglichkeit an.

Ausgehend davon wird die Frage beantwortet, inwiefern die Beistandsperson das kontaktverweigernde Kind im Rahmen des Kindergesprächs stärken kann. Hierfür beleuchtet die Autorin den rechtlichen Rahmen der zivilrechtlichen Kindesschutzmassnahme. Gestützt auf aktuelle Fachliteratur werden theoretische Grundlagen zur Situation des Kindes hochstrittiger Eltern dargelegt, mögliche Ursachen einer Kontaktverweigerung diskutiert und wichtige Aspekte der Entwicklung und Bedürfnisse des 4- bis 12-jährigen Kindes beleuchtet. Abschliessend zeigt die Autorin sozialarbeiterische Beratungsmethoden auf, welche sich für das Kind im hochstrittigen Elternkonflikt eignen.

Der Kindeswille ist ein zentrales Kriterium betreffend der Kontaktverweigerung, aber auch hinsichtlich der Stärkung des Kindes. Im Beratungsprozess müssen zuerst die Faktoren ermittelt werden, auf welche die Beistandsperson im Gespräch mit dem Kind positiv Einfluss nehmen kann. Mittels einer alters- und entwicklungsgerechten Gesprächsführung kann das Kind dann dabei unterstützt werden, Schutzfaktoren und Ressourcen auf- und auszubauen, damit es sich in seinem Erleben und Handeln gestärkt fühlt.

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Christa Hollander
Kontaktverweigerung des Kindes
Sozialarbeitende im Gespräch mit dem 4- bis 12-jährigen Kind im Rahmen einer Beistandschaft nach Art. 308 Abs. 2 ZGB
Bachelor-Thesis
15.01.2020