Legitimation der Zwangsbehandlung aus professionsethischer Sicht der Klinischen Sozialen Arbeit

Die vorliegende Bachelorarbeit befasst sich mit der Klinischen Sozialen Arbeit und der Zwangsbehandlung in der Psychiatrie. Unter Zwangsbehandlung werden alle medizinischen Massnahmen verstanden, die zur Erhaltung oder zur Wiederherstellung der Gesundheit unter Zwang durchgeführt werden. Bei der Behandlung von psychischen Störungen im Rahmen einer fürsorgerischen Unterbringung ist eine Zwangsbehandlung, gestützt auf Art. 434 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, möglich. Mit der Zwangsbehandlung konfrontiert ist unter anderem die Profession der Klinischen Sozialen Arbeit, welche zum interprofessionell zusammengesetzten Behandlungsteam in der Psychiatrie gehört. Die Zwangsbehandlung steht in einem Spannungsfeld von gesetzlichen Bestimmungen und beruflichen Richtlinien, die ihrerseits durch ethische Betrachtungen geprägt sind. Die Zwangsbehandlung kann ein Behandlungsteam vor eine ethische Herausforderung stellen, denn sie kann neben positiven Auswirkungen auch negative Folgen für die Betroffenen haben. Es stellt sich für die Klinische Soziale Arbeit als Profession der Sozialen Arbeit die Frage, ob die Zwangsbehandlung aus Sicht ihrer Professionsethik legitimiert werden kann. Aufgrund der erarbeiteten Ergebnisse zeigt sich, dass eine pauschale Bewertung der Zwangsbehandlung aus professionsethischer Sicht der Klinischen Sozialen Arbeit nicht möglich ist. Die Klinische Soziale Arbeit kann mit ihrer Professionsethik einen Mehrwert in Bezug auf die Behandlung ohne Zustimmung darstellen, da sie im Vergleich zur Medizinethik andere zentrale Werte verfolgt.

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Melanie Bucher, Anja Eichenberger
Legitimation der Zwangsbehandlung aus professionsethischer Sicht der Klinischen Sozialen Arbeit
Bachelor-Thesis
15.08.2019