Neutral bleiben und parteilich sein
Religiöse Grenzverletzungen als Thema in der systemischen Beratung
In Institutionen oder Gemeinschaften, wo vertrauensvolle und nahe Beziehungen konstitutiv sind, ist die potentielle Gefahr für Grenzverletzungen hoch. Auch die Kirche, die eine lange Tradition verwaltet, existentielle Fragen verhandelt und nahe bei den Menschen sein will, ist nicht davor gefeit, dass ihre Amtspersonen oder Mitarbeitende in seelsorgerlichen oder pädagogischen Beziehungen die Integrität von Menschen verletzen. Die extreme Form von religiöser Grenzverletzung wird spiritueller Missbrauch genannt und wird in der vorliegenden Arbeit beschrieben, besonders auch im Hinblick auf mögliche Traumafolgestörungen. Dies geschieht um zu zeigen, dass spiritueller Missbrauch ähnlich wie sexualisierte Gewalt grosses Leiden verursachen kann.
Das Hauptinteresse der Arbeit besteht in der Frage, wie die systemische Grundhaltung Betroffene religiöser Grenzverletzungen in Beratungsprozessen unterstützen kann. Grundwissen zu religiösen Grenzverletzungen wird aus der Fachliteratur zusammengetragen, um anschliessend die systemische Perspektive zu reflektieren. Ergänzt wird diese Auseinandersetzung um eine parteiliche Perspektive, das heisst mit Hinweisen zur Gesprächsführung mit Betroffenen.
Die zentrale Erkenntnis ist, dass in den vier systemischen Grundhaltungen nach Barthelmess (2016) ein grosses Potential liegt, um in Offenheit und Flexibilität auf die Erfahrungen zu reagieren, die Betroffene religiöser Grenzverletzungen prägen. Beratende begegnen ihnen mit Wissen und gleichzeitiger Unwissenheit, sind empathisch und verstehen nie ganz, lassen sich in ein fremdes System einbinden und wissen um den anstehenden Abschied, vertrauen auf ihre Interventionen und sind sich klar darüber, dass nur das Klient:innensystem über eine passende Lösung entscheiden kann.
Ein bedeutsamer Unterschied zeigte sich zwischen der systemischen und der parteilichen Perspektive. Grundsätzlich stellt die Neutralität einen hohen systemischen Wert dar. Er schützt Beratende davor, sich von einer Partei vereinnahmen zu lassen. Dass von einer neutralen Haltung je nach Kontext abgewichen werden muss, wird besonders in der Literatur zu verschiedenen Formen von Missbrauch vertreten. Geschehenes Unrecht soll und darf nicht relativiert werden. Abschliessend wurde das entdeckte Spannungsfeld deshalb als eigene Grundhaltung formuliert: Neutral bleiben und parteilich sein. Sie reiht sich damit in die vier Grundhaltungen nach Barthelmess ein, die daran erinnern, dass die Wirklichkeit ungemein komplexer ist, als Wahrnehmung und Sprache uns bisweilen glauben machen. Dass in der systemischen Perspektive sogar eine Kritik an eigenen Glaubenssätzen und Überzeugungen vorgesehen ist, ist das überraschende und attraktive Ergebnis am Schluss der Arbeit.