Nichtbezug von Ergänzungsleistungen zur AHV

Erklärungsansätze und Handlungsmöglichkeit von Seiten der Sozialen Arbeit

In der Schweiz stellte man Ende des 19. Jahrhunderts fest, dass die Unterstützung durch Familie, Kirche und die damalige Altersfürsorge nicht ausreicht, um armutsbetroffene Betagte zu finanzieren. Nach längeren Diskussionen und mehreren Abstimmungen wurde 1948 schliesslich die AHV eingeführt, um älteren Menschen ein würdiges Leben zu gewährleisten. Bald merkte man, dass Pensionierte trotz der AHV-Rente nicht genügend Geld zur Verfügung hatten (die PK war erst ab den 80er-Jahren Pflicht und wurde noch nicht in allen Betrieben bezahlt), weshalb 1966 die Ergänzungsleistungen eingeführt wurden, um der Altersarmut entgegenzuwirken.

Auch heute sind die EL als Teil der ersten Säule des schweizerischen Dreisäulensystems da, um die Altersarmut aufzuhalten, jedoch wurde festgestellt, dass viele Anspruchsberechtige auf die EL verzichten.

Auf der Basis von gesetzlichen Grundlagen und der vorhandenen empirischen Forschungen zum Nichtbezug von Bedarfsleistungen wird in dieser Forschungsarbeit das Thema Nichtbezug von Ergänzungsleistungen untersucht. Anhand von Interviews mit Expert:innen aus der Beratung im Altersbereich wird der Frage nachgegangen, weshalb sich Anspruchsberechtigte für einen Nichtbezug von EL entscheiden. Aus der Verknüpfung der Grundlagen mit den Forschungsergebnissen werden schliesslich Handlungsansätze für die Soziale Arbeit formuliert. Als Schlussfolgerung wurde festgestellt, dass es wichtig ist, Beratungsangebote gut zu koordinieren und individuelle Begleitungen mit Bezugspersonen anzubieten. Die Haltung der Beratenden und ein solides Wissen zu den Abläufen, insbesondere zu den Sozialversicherungen sind förderlich, um Anspruchsberechtigte zu einer EL-Anmeldung zu bewegen. Zudem wurde bestätigt, was bereits in früheren Untersuchungen festgestellt wurde: Um mehr Anspruchsberechtigte zu motivieren, sich für EL anzumelden, könnte das System geändert werden und die Betroffenen anhand der Steuerdaten identifiziert und direkt angeschrieben werden, wie es bereits bei der individuellen Prämienverbilligung geschieht.

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Claudia Lea Regez
Nichtbezug von Ergänzungsleistungen zur AHV
Erklärungsansätze und Handlungsmöglichkeit von Seiten der Sozialen Arbeit
Bachelor-Thesis
59 Seiten
15.08.2022