Kindesschutzabklärungen bei Kleinkindern aus entwicklungspsychologischer Perspektive

Eine qualitative Untersuchung entwicklungspsychologischer Aspekte bei Kindesschutzabklärungen im Kanton Luzern

Die Abklärung einer Kindeswohlgefährdung bei Kleinkindern benötigt spezifisches, entwicklungspsychologisches Wissen. Denn Kinder von null bis drei Jahren können ihr Befinden und ihre Bedürfnisse nicht oder nur begrenzt äussern und sind stark von ihrer unmittelbaren Umgebung abhängig. Die Entwicklungspsychologie bietet für die Einschätzung der Gefährdungssituation Beschreibungs-, Erklärungs-, Bewertungs- und Handlungswissen. Dies in Bezug auf die Kleinkinder sowie auf die Eltern. Die Bachelorarbeit geht der Frage nach, inwiefern entwicklungspsychologische Aspekte bei Kindesschutzabklärungen im Falle von Kleinkindern im Kanton Luzern berücksichtigt werden. Dazu sind im Rahmen einer qualitativen Untersuchung zehn Personen von spezialisierten oder polyvalenten Stellen nach ihrer Arbeitsweise und ihren Einschätzungen bei Abklärungen befragt worden. Gemäss den Ergebnissen der vorliegenden Untersuchung geschieht der Einbezug von Entwicklungspsychologie hauptsächlich auf zwei Arten: Einerseits durch das Fachwissen der abklärenden Person selbst und andererseits durch externe Erschliessung via Drittpersonen oder Fachstellen. Von besonderer Bedeutung ist, dass die Abklärenden jeweils die alleinige Verantwortung tragen, inwieweit entwicklungspsychologische Aspekte miteinbezogen werden, da es derzeit im Kanton Luzern weder Vorgaben noch institutionalisierte Kontrollen gibt. Zur Unterstützung der abklärenden Personen kann ein altersspezifischer Leitfaden von besonderer Bedeutung sein.

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Noëlle Burkard, Monika Marti
Kindesschutzabklärungen bei Kleinkindern aus entwicklungspsychologischer Perspektive
Eine qualitative Untersuchung entwicklungspsychologischer Aspekte bei Kindesschutzabklärungen im Kanton Luzern
Bachelor-Thesis
01.01.2012