Sexarbeit? Mit Sicherheit!
Gesetze und ihre Auswirkungen auf die Arbeitssicherheit von Sexarbeiterinnen* am Beispiel des Kantons Solothurn
Der Kanton Solothurn hat als erster Kanton schweizweit Gesetze zur Sexarbeit dem Arbeits- und Wirtschaftsgesetz angegliedert. Dies ist ein wichtiges Signal auf dem Weg zu der von Aktivist*innen geforderten Anerkennung von Sexarbeit als Erwerbsarbeit und ist eine Pionierleistung.
Die Bachelorarbeit von Lea Bächlin und Laura Schumacher mit dem Titel: "Sexarbeit? Mit Sicherheit!" befasst sich mit den Auswirkungen der im Januar 2016 in Kraft getretenen Wirtschafts- und Arbeitsgesetze im Kanton Solothurn auf die Arbeitssicherheit von Sexarbeiterinnen*. Angeleitet von der Frage, was die Soziale Arbeit zur Stärkung der Sexarbeiterinnen* im Kanton Solothurn beitragen kann, wurden die Fragen nach den Risikoaspekten und der Gesetzeslage der Sexarbeit theoretisch erarbeitet. Um der Frage nachzugehen, wie sich die Gesetze auf die Arbeitssicherheit von Sexarbeiterinnen* im Kanton Solothurn auswirken, wurden Expert*innen zu der Umsetzung und den spürbaren Auswirkungen der neuen Gesetzgebung befragt. Die gesammelten Daten wurden anhand der zuvor literarisch erarbeiteten Risikoaspekte ausgewertet. Mithilfe des Salutogenese Modells und insbesondere des Kohärenzgefühls wurden Ansatzpunkte für die Stärkung von Sexarbeiterinnen* für die Sozialen Arbeit abgeleitet.
Trotz der neuen Gesetzgebung bestehen weiterhin rechtliche Unsicherheiten, was den Erwerbsstatus, die Sittenwidrigkeit und die Arbeits- und Anstellungsbedingungen betrifft. Deren Klärung erscheint auf einer strukturellen Ebene essentiell, um Sexarbeiterinnen* Anspruch auf gesetzliche Arbeitssicherheitsmassnahmen zu ermöglichen, und Sexarbeit damit vollumfänglich als Erwerbsarbeit anzuerkennen.