Partizipation von Kindern im zivilrechtlichen Kindesschutzverfahren

Der zivilrechtliche Kindesschutz bewegt sich im Spannungsfeld zwischen dem besonderen Schutz des Kindes und dessen Recht auf einen eigenen Willen. Aus dem Recht des Kindes auf Selbstbestimmung sowie aus dessen vorübergehendem oder permanentem Unvermögen zur Selbstbestimmung kristallisieren sich die Aufgaben der Sozialen Arbeit heraus. Denn durch die Handlungsunfähigkeit des Kindes ist sein Recht auf Autonomie grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr eingeschränkt, wobei in der Schweizerischen Gesetzgebung festgehalten ist, dass Kinder in bedeutsamen Angelegenheiten, die ihr Leben betreffen, ein Mitspracherecht haben. Fachpersonen im Kindesschutz müssen genau für dieses Spannungsfeld eine Lösung finden.

 

Aufgrund der Erfahrungen, welche die Verfasserinnen während ihrer Ausbildung gemacht haben, zeigte sich ihnen, dass die Ermöglichung des Mitspracherechts respektive der Partizipation von Kindern in Kindesschutzverfahren von Fachpersonen als herausfordernd eingeordnet wird. Daher liegt das Erkenntnisinteresse der vorliegenden Bachelorthesis darin, herauszufinden, wie die Kinder in Kindesschutzverfahren ihren Willen äussern können und wie Fachpersonen diesen zu berücksichtigen haben. Die Fragestellung der Bachelorthesis lautet somit:
Was bedeutet Partizipation von Kindern und wie ist deren Umsetzung im zivilrechtlichen Kindesschutz möglich?

 

Die Verfasserinnen haben sich für eine Literaturarbeit entschieden. Für die Beantwortung des ersten Teils der Fragestellung greifen sie auf internationale Fachliteratur zu Partizipation von Kindern zurück. Das zivilrechtliche Kindesschutzverfahren sowie der rechtliche Anspruch auf Partizipation von Kindern werden anhand der Schweizerischen Gesetzgebung erarbeitet. Durch die Verknüpfung dieser beiden Bereiche wird der zweite Teil der Fragestellung beantwortet.

 

In der vorliegenden Bachelorthesis wird gezeigt, dass Kinder in Kindesschutzverfahren partizipieren sollen. Das ergibt sich aus dem Recht des Kindes auf Mitbestimmung sowie der positiven Auswirkung der Partizipation auf die Entwicklung der internen Ressourcen von Kindern. Ferner führt die Beteiligung von Kindern zu einem gelingenden Kindesschutzverfahren, da sich Kinder dank der Partizipation mit dem Verfahren identifizieren sowie Kindesschutzmassnahmen besser nachvollziehen und akzeptieren können.

 

Aus den erarbeiteten Erkenntnissen abgeleitet, haben die Verfasserinnen abschliessend mögliche Anpassungen für das Kindesschutzverfahren festgehalten, welche Sozialarbeitende darin unterstützen, Partizipation von Kindern im Verfahren zu garantieren. Beispielsweise fordern die Verfasserinnen, dass die Kindesanhörung nicht als Eröffnung des beabsichtigten Entscheides der Behörde dient, sondern dass der Kindeswillen in der Anhörung erfragt und in der Entscheidungsfindung berücksichtigt wird.

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Fabia Patzen, Selina Teuscher
Partizipation von Kindern im zivilrechtlichen Kindesschutzverfahren
Bachelor-Thesis
98 Seiten
05.2019