Prekarität trotz Bleiberecht?

Lebens- und Erwerbslagen nach dem Erhalt einer Härtefallbewilligung gemäss Art. 84 Abs. 5 AuG

Das schweizerische Migrationsrecht erlaubt es Personen mit einer Vorläufigen Aufnahme (F-Ausweis) über ein Härtefallgesuch eine Umwandlung in eine Aufenthaltsbewilligung (B-Ausweis) zu vollziehen. Formal können Personen mit einer Vorläufigen Aufnahme beim Wohnkanton um eine Härtefallbewilligung nach Art. 84 Abs. 5 AuG ersuchen. Die Prüfkriterien umfassen mitunter eine minimale Anwesenheitsdauer und den Grad der Integration. Eine zentrale Bedeutung kommt dabei der finanziellen Selbstständigkeit zu. Obwohl sich die Zahl solcher Statusumwandlungen in den vergangenen Jahren gesteigert hat, gibt es dazu noch kaum empirische Grundlagen. Aussagen über diese Personengruppe sind bislang fast ausschliesslich in Studien zur Vorläufigen Aufnahme vorzufinden.

Im Anschluss an diese Erkenntnisse fragt die vorliegende Arbeit nach der Konstitution von Prekarität im biographischen Kontext bei Personen, die diesen aufenthaltsrechtlichen Statuswechsel realisiert haben. Weiter stehen die subjektive Wahrnehmung und Deutung ihrer Lebens- und Erwerbslagen sowie die Auswirkungen ihrer Erfahrungen auf die Handlungsmöglichkeiten im Fokus. In einem qualitativen Forschungsverfahren wurden mittels narrativer Interviews sechs Personen befragt, die nach dem Erhalt einer Vorläufigen Aufnahme F gegenwärtig im Besitz einer Aufenthaltsbewilligung B sind. Die erhobenen Daten wurden im Anschluss nach dem narrationsanalytischen Verfahren von Fritz Schütze ausgewertet. Um die Fragestellung zu kontextualisieren, wurden sowohl arbeits- und migrationssoziologische, als auch postoperaistische sowie gouvernementalitätstheoretische Ansätze zu Prekarität und Prekarisierung beigezogen.

Der für die untersuchte Personengruppe hohe Stellenwert der Lohnarbeit drückt sich auch in der im Art. 62 lit. e AuG festgehaltenen Bestimmung zur Widerrufbarkeit von aufenthaltsrechtlichen Bewilligungen aus. Demnach kann sozialhilfebeziehenden Personen, die ihre Vorläufige Aufnahme in eine Aufenthaltsbewilligung umgewandelt haben, diese Bewilligung widerrufen oder nicht verlängert werden. Die Analyse der erzählten Biographien zeigt, dass sich insbesondere diese gesetzlich vorgesehene Möglichkeit, nebst den Dynamiken, die sich aus der Transformation der Lohnarbeit ergeben, prekarisierend auf die Betroffenen auswirkt. Durch strukturelle sowie institutionelle Verflechtungen ergeben sich prekarisierende Wechselwirkungen, wodurch sich Unsicherheits- und Ohnmachtserfahrungen aufschichten und auf mehrere Lebensbereiche ausweiten.

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Isabelle Steiner
Prekarität trotz Bleiberecht?
Lebens- und Erwerbslagen nach dem Erhalt einer Härtefallbewilligung gemäss Art. 84 Abs. 5 AuG
Master-Thesis
120 Seiten
08.2017
978-3-03796-642-6