Strafe muss sein…
Zur Funktion von Strafe in der Sozialhilfe
Die Sozialhilfe baut auf Belohnungen und Bestrafungen auf. Kontrolle und Sanktion sind feste Bestandteile des Systems. Die Soziale Arbeit ist gerade in einem ihrer Kerngebiete, der Sozialhilfe, mit Strafen konfrontiert. Sanktionsmassnahmen in der Grundsicherung haben für sämtliche Sozialhilfebeziehende existenzielle Bedeutung und stellen gleichzeitig einen Eingriff in die Lebensverhältnisse und Biografie der Klienten dar.
In der vorliegenden Bachelor-Thesis wird der Frage nach den Funktionen von Strafe innerhalb der Sozialhilfe nachgegangen. Ein zentrales Ergebnis ist, dass Strafen Grundfunktionen eines sozialen Systems erfüllen, um nicht zuletzt dafür zu sorgen, dass das System aufrechterhalten wird. Klienten werden durch Strafen zu normkonformen Verhalten angehalten, was bedingt, dass sie ihre Pflichten einhalten. Strafen haben zusätzlich einen präventiven Charakter, insofern sie Nachahmende vor abweichendem Verhalten abschrecken sollen und damit ebenfalls zur Stabilisierung des Systems und des gesellschaftlichen Miteinanders beitragen.