Ungleichbehandlung in der (Asyl-)Fürsorge

Eine sozialarbeiterische und (menschen-)rechtliche Einordnung

In der Schweiz werden Personen mit unterschiedlichen Aufenthaltsstatus aufgrund gesetzlicher Grundlagen in so grundlegenden Bereichen wie Existenzsicherung und Unterbringung unterschiedlich behandelt. Umgesetzt wird dies in vielen Fällen von Professionellen der Sozialen Arbeit, welche in den entsprechenden Bereichen tätig sind und diese Menschen unterstützen. Es stellt sich die Frage, ob die Profession der Sozialen Arbeit in einem solchen Umfeld, wo gewissermassen eine institutionelle Ungleichbehandlung vorherrscht, ihren Prinzipien gerecht werden kann? Oder verrät sie sich dadurch selbst und müsste konsequenterweise ihre Tätigkeit einstellen, bis diese Ungleichbehandlungen behoben werden? Mit Blick auf die Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession und ethische Standards der Sozialen Arbeit soll in der vorliegenden Antwort auf diese Fragen eingegangen werden. Die Antwort darauf muss sein: Ja, die Soziale Arbeit kann, soll und muss da tätig sein, wo die Schwächsten unserer Gesellschaft sind und Unterstützung benötigen. Nichtsdestotrotz muss und darf die Soziale Arbeit die schwierigen Rahmenbedingungen nicht einfach hinnehmen. Sie ist dazu angehalten, aktiv Veränderungen anzuregen und einzufordern. Insbesondere in der Arbeit mit Geflüchteten gibt es hier dringenden und offensichtlichen Handlungsbedarf. Nebst der Angleichung von Unterstützungsansätzen in der Existenzsicherung sind neue Angebote und Herangehensweisen wie ein Gastfamilienprojekt oder enge Begleitung für junge Erwachsene sind gefragt, um näher bei den Klient*innen zu sein und diese so noch besser fördern zu können.

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Giancarlo Zarotti
Ungleichbehandlung in der (Asyl-)Fürsorge
Eine sozialarbeiterische und (menschen-)rechtliche Einordnung
Bachelor-Thesis
11.08.2025