Vertrauenspersonen für Pflegekinder

Rechtliche Grundlagen und deren Umsetzung durch die Soziale Arbeit

Die Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern besagt seit dem 1. Januar 2013, dass die Kindesschutzbehörden dafür sorgen müssen, jedem Pflegekind eine Vertrauensperson zuzuweisen. In der vorliegenden Bachelorarbeit mit dem Titel Vertrauenspersonen für Pflegekinder Rechtliche Grundlagen und deren Umsetzung durch die Soziale Arbeit beantwortet Marianne Stahl die Frage, inwiefern diese gesetzgeberische Bestimmung durch die Kindesschutzbehörde und die Sozialabklärenden in der Deutschschweiz umgesetzt wird. Es ist das Ziel, einen Einblick für Fachpersonen der Sozialen Arbeit und Behörden zu generieren, um diese bestenfalls dazu zu animieren, die Einsetzung der Vertrauenspersonen im Kindesschutz weiter zu fördern.

Im einleitenden Literaturteil wird auf die sozialarbeiterischen sowie die rechtlichen Aspekte hinsichtlich der Vertrauensperson eingegangen. Des Weiteren wurden anhand qualitativer Experteninterviews vier Behördenmitglieder zu ihren Erfahrungen mit dem Einsetzen der Vertrauenspersonen befragt. Es zeigte sich, dass Vertrauenspersonen in der Praxis kaum bedacht werden, weil deren Einrichtung zum einen noch Verbesserungspotenzial aufweist. Zum anderen fehlen Wissen über die Rolle der Vertrauenspersonen sowie Klarheit über die Umsetzungsmodalitäten. Damit eine Umsetzung in der Praxis gelingen kann, wird aus Sicht der Autorin vor allem mehr Deutlichkeit bezüglich der Realisierung benötigt.

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Marianne Stahl
Vertrauenspersonen für Pflegekinder
Rechtliche Grundlagen und deren Umsetzung durch die Soziale Arbeit
Bachelor-Thesis
54 Seiten
15.08.2022