Zielvereinbarungen als Dilemma in der Sozialhilfe

ein Klärungsversuch

Zielvereinbarungen sind sowohl für Klientinnen und Klienten, wie auch für die
Sozialarbeitenden Pflicht. Ohne Zielvereinbarungen gibt es keine Sozialhilfe, so will es der
Kanton und das Gesetz. Obwohl Zielvereinbarungen als Instrument eine
Verhaltensänderung durch Handlungsplanung unterstützen sollen, sind viele Fachleute im
Praxisalltag der Sozialhilfe aus unterschiedlichen Gründen mit der Ausgestaltung dieser
Zielvereinbarungen unzufrieden. Mittels Interviews mit fallführenden Sozialarbeitenden
konnte in Erfahrung gebracht werden, dass es als Last wahrgenommen wird den
Zielvereinbarungen nicht gerecht werden zu können. Einerseits müssen die Erwartungen
des Sozialdienstes an die Klientinnen und Klienten definiert werden und gleichzeitig sollen
sinnvolle Ziele mit der Klientel erarbeitet und in die Vereinbarung mit einbezogen werden.
Erschwerend kommt hinzu, dass die Zielvereinbarungen schriftlich, datiert und von der
Klientel signiert sein müssen. Von den befragten Sozialarbeitenden wird das
Zielvereinbarungsdokument daher auch als starr und wenig im Beratungsprozess
integrierbar wahrgenommen. Die vorliegende Arbeit zeigt auf, dass es nicht möglich ist, die
Erwartungen des Kantons und fachlich fundierte Motivations- und Veränderungsarbeit in
einem einzelnen Dokument zu vereinen. Zur Verbesserung der Arbeit mit Zielen in der
Sozialhilfe wurde erkannt, dass die, dem Pflichtkontext zugrundeliegenden Aspekte von
Hilfe und Kontrolle, im Rahmen der Zielvereinbarungen transparent gemacht werden
müssen. Damit soll das bekannte sozialarbeiterische Dilemma des doppelten Mandates
aufgeweicht werden. Es braucht ein Dokument, das die Richtziele und die Aufgaben der
involvierten Akteure benennt, das datiert und signiert ist. Motivations- und
Veränderungsarbeit findet in kleinen Schritten statt und bedarf daher erreichbaren
Handlungszielen und Handlungsschritten. Diese erfolgen parallel in einem fortlaufenden,
im Beratungsprozess integrierten Dokument. Es ist in der Beratung im Pflichtkontext der
Sozialhilfe für Klientinnen und Klienten von weitreichender Bedeutung, dass die
Sozialarbeitenden die Motivationslage der Klientinnen und Klienten einschätzen können.
Sie können dadurch adäquate Beratungsarbeit leisten und gemeinsam mit den Klientinnen
und Klienten sinnvolle Ziele erarbeiten

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Kathrin Junker
Berner Fachhochschule
Zielvereinbarungen als Dilemma in der Sozialhilfe
ein Klärungsversuch
Masterarbeit (MAS)
64 Seiten
06.11.2018
10.26038/399228