Zivilrechtlicher und strafrechtlicher Kindesschutz im Kanton Bern

Ein Vergleich und Möglichkeiten für eine gelingende Zusammenarbeit zu Gunsten des Schutzes der Kinder und Jugendlichen

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) und die Jugendanwaltschaft werden aktiv, sobald Kinder und Jugendliche Entwicklungsaufgaben nicht bewältigen können und sich deviant oder delinquent verhalten. Die beiden Behörden können zum Schutz der Kinder und Jugendlichen zivilrechtliche bzw. strafrechtliche Massnahmen anordnen. Die Praxis zeigt, dass die KESB und die Jugendanwaltschaft zunehmend dieselben Klientinnen und Klienten betreuen.

Im Rahmen der Bachelor-Thesis werden im ersten Teil die Grundkonzeptionen und Verfahrenspraxen des zivilrechtlichen und des strafrechtlichen Kindesschutzes verglichen. Der zweite Teil gibt Aufschluss über die Organisation der Zusammenarbeit zwischen der KESB Bern und der Jugendanwaltschaft Region Bern-Mittelland. Im dritten Teil wird erörtert, ob die Notwendigkeit besteht, Grundkonzeptionen und Verfahrenspraxen aufeinander abzustimmen und die Zusammenarbeit zwischen der KESB und der Jugendanwaltschaft zu optimieren, und welche Möglichkeiten es dazu gibt.

Bei der Beantwortung der Fragestellungen wird Bezug zur Theorie der interinstitutionellen Kooperation genommen. Um der Thematik Relevanz für die Praxis zu verleihen, wurde im Rahmen einer Fokusgruppe eine Diskussion mit Fachpersonen der jeweiligen Behörden durchgeführt. Ergänzend zur theoretischen Analyse wurden die Fragen mittels der qualitativen Inhaltsanalyse der Fokusgruppe beantwortet.

Die Ergebnisse zeigen, dass die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der beiden Rechtsgebiete eine Kooperation der Behörden und weiteren involvierten Stellen erfordern. Es bestehen allerdings keine Konzepte, welche die Zusammenarbeit zwischen den beiden Behörden regeln. Die Zusammenarbeit zwischen der KESB Bern und der Jugendanwaltschaft Region Bern-Mittelland findet vorwiegend bei gemeinsamen Fällen auf der individuellen Ebene statt. Auf institutioneller Ebene findet jährlich ein Austausch statt, an welchem hauptsächlich Führungspersonen der beiden Behörden beteiligt sind. Sowohl das Bewusstsein, dass eine gut organisierte Zusammenarbeit notwendig ist, als auch das Bedürfnis, die Zusammenarbeit zu optimieren, sind bei den Mitarbeitenden vorhanden.

Die Verfasserinnen sehen im Generieren von Wissen über das jeweils andere Rechtsgebiet und im gegenseitigen persönlichen Kennenlernen der Mitarbeitenden unterstützende Faktoren für die Zusammenarbeit. Für eine Optimierung sind ausserdem das Überdenken von Prozessen sowie das Erstellen von Konzepten und strukturierten Leitfäden relevant. Wichtig ist dabei, dass die Flexibilität im Einzelfall gegeben ist.

Weiterführende Untersuchungen werden von den Verfasserinnen als notwendig erachtet, um die Verfahrenspraxen der beiden Rechtsgebiete einander so anzupassen, dass sie zu Gunsten des Schutzes der Kinder und Jugendlichen optimal gestaltet sind.

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Daniela Häusler, Sophie Zwahlen
Zivilrechtlicher und strafrechtlicher Kindesschutz im Kanton Bern
Ein Vergleich und Möglichkeiten für eine gelingende Zusammenarbeit zu Gunsten des Schutzes der Kinder und Jugendlichen
Bachelor-Thesis
94 Seiten
05.2018