Zugang zum Recht in der Sozialhilfe
Rechtsschutz, Rechtsmobilisierung und Förderung des Rechtsbewusstseins in der persönlichen Hilfe
Die vorliegende Bachelorarbeit untersucht den Rechtsschutz armutsbetroffener Menschen in der Sozialhilfe und fragt, wie ihr Rechtsbewusstsein in der persönlichen Hilfe gefördert werden kann. Als Literaturarbeit verbindet sie rechtliche und sozialwissenschaftliche Grundlagen mit einer empirischen Studie. Die Ergebnisse zeigen, dass rechtliche Garantien und Rechtsmittel allein keinen wirksamen Zugang zum Recht gewährleisten. Ob Betroffene ihre Rechte mobilisieren, hängt vielmehr von Rechtskenntnissen, Belastungen, Ressourcen, Machtverhältnissen und fachlicher Unterstützung ab. Deshalb bietet die persönliche Hilfe einen wichtigen Rahmen zur Stärkung des Rechtsbewusstseins. Indem Fachpersonen Anerkennung vermitteln, ressourcenorientiert beraten und auf den individuellen Wissensstand eingehen, können sie Betroffene darin unterstützen, sich als Träger*innen eigener Rechte wahrzunehmen. Verständliche Informationen sind dafür notwendig, reichen allein aber nicht aus. In Verbindung mit Elementen der Motivierenden Gesprächsführung und des informierenden Gesprächs können sie die Auseinandersetzung mit der eigenen Situation und möglichen Handlungsschritten fördern. Die Stärkung des Rechtsbewusstseins ist damit eine berufsrelevante Aufgabe der Sozialen Arbeit, ersetzt jedoch keine unabhängige Rechtsberatung.