Die nicht medizinisch indizierte Beschneidung an urteilsunfähigen Knaben
Ein Thema für den Kindesschutz?
Diese Arbeit behandelt, wie ein professioneller Umgang mit dem Thema nicht medizinisch indizierte Beschneidung von urteilsunfähigen Knaben auf polyvalenten Sozial-diensten ausgestaltet und theoretisch begründet werden kann. Bei der Beschneidung handelt es sich hierzulande um den häufigsten operativen Eingriff an Jungen im Kindesalter. Sozialarbeitende auf Sozialdiensten kommen teilweise mit dem Wunsch von Eltern in Berührung, ihren Jungen aus nicht medizinischen Gründen beschneiden zu lassen. Dies unter anderem im Rahmen von Kostenübernahmeanfragen in der Sozialhilfe. Es existieren bisher keine Handlungsempfehlungen für Sozialarbeitende auf Sozialdiensten, was den Umgang mit der nicht medizinisch indizierten Beschneidung von Knaben betrifft.
Um belastbare Empfehlungen auszuarbeiten, wurde Literatur zu den beim Kind betroffenen Rechtsgütern, zu den Rechten und Pflichten der Eltern sowie zu aktuellen Lehrmeinungen analysiert. Zudem wird die Rechtsposition von Sozialarbeitenden bezüglich Kindesschutzauftrag geklärt und ein Praxisbild wurde eingeholt.
Literatur und Praxisinformationen zeigen, dass die Vornahme einer nicht medizinisch indizierten Beschneidung am urteilsunfähigen Kind heute tendenziell als rechtlich unzulässig eingestuft wird. Kindesschutzmassnahmen sind jedoch in der Regel keine indiziert, solange der Eingriff unter anderem nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt wird. Ein professioneller Umgang mit dem Thema auf dem Sozialdienst bedingt, dass Sozial-arbeitende über ein Wissen betreffend Kinderrechte und der rechtlichen Natur der elterlichen Sorge verfügen. Zudem muss im Arbeitsalltag bewusst sein, dass auch Sozialarbeitende, welche nicht Kinderbeistandspersonen oder Abklärende im Kindesschutz sind, einen Kindesschutzauftrag innehaben. Das Thema nicht medizinisch indizierte Beschneidung an urteilsunfähigen Knaben muss aus diesem Grund in der Beratung aktiv aufgenommen und besprochen werden, wenn Beschneidungspläne bekanntgegeben werden.