Haltung der Systemischen Beratung zur Stärkung der Selbstbestimmung der betroffenen Personen im Erwachsenenschutz
Das geltende Erwachsenenschutzrecht sieht vor, dass die Ausgestaltung der Beistandschaft auf die individuelle Situation der betroffenen Person abgestimmt ist. Angestrebt wird eine Unterstützung, die den Willen und die Selbstbestimmung der betroffenen Person so weit als möglich berücksichtigt. Dieser Leitgedanke ist in der Praxis noch nicht befriedigend umgesetzt. Im Alltag werden immer wieder Vertretungshandlungen vorgenommen und Entscheidungen gefällt, ohne dass die betroffene Person einbezogen wird, selbst wenn dies möglich wäre.
Die Haltung der Systemischen Beratung vertritt einen ganzheitlichen Ansatz. Nebst den Wünschen, Vorlieben und Ängsten der betroffenen Person werden die Komplexität und die Vernetzung ihrer sozialen Systeme berücksichtigt. Die Haltung zeichnet sich dadurch aus, dass die Art und Weise, wie wir handeln, davon abhängig ist, wie wir Situationen wahrnehmen, bewerten und darüber sprechen. Unter diesen Prämissen gelingt es, mit der betroffenen Person einen Kontakt auf Augenhöhe herzustellen.
Wie also kann die Selbstbestimmung der betroffenen Person in der Mandatsführung im Erwachsenenschutz durch Systemische Haltung gestärkt werden?
Aus dieser Hauptfrage ergeben sich die Fragen, welche Haltung und welche Prinzipien aus der Systemischen Beratung eine besondere Bedeutung haben, und welche Chancen und Herausforderungen bei der Förderung der Selbstbestimmung bestehen. Welche rechtlichen Rahmenbedingungen beeinflussen die Zusammenarbeit mit der betroffenen Person, und wodurch wird die Selbstbestimmung beeinflusst? In welchen Bereichen und wie bewusst und reflektiert werden Vertretungshandlungen übernommen?
Diese Fragen werden in einer theoretischen Arbeit beantwortet. Die Auseinandersetzung zeigt, dass sich die Systemische Haltung und das Erwachsenenschutzrecht in ihren Ansätzen ähnlicher sind, als vermutet. Die Systemische Haltung kann in ihrer Gesamtheit die Selbstbestimmung der betroffenen Person stärken. Damit dies nachhaltig gelingt, ist weitere Sensibilisierungsarbeit in der Mandatsführung notwendig. Da sich diese innerhalb verschiedener Spannungsfelder bewegt, sind Absprachen mit der KESB bezüglich der Haltung notwendig. Die Selbstbestimmung kann besser und konsistenter gewahrt werden, wenn der Wille und die Lebenssituation der betroffenen Person erfragt und dokumentiert werden. Dazu fehlen aber noch wichtige Arbeitsinstrumente.