Erziehungsbeistandschaft (Art. 308 ZGB) für Jugendliche mit Autonomiekonflikt

Die Erziehungsbeistandschaft für Jugendliche ist «speziell», eben anders als für Kinder. Die Jugendlichen mit ihren Rechten und Fähigkeiten zu autonomem Handeln verlangen von Behörden und besonders von Beiständinnen/Beiständen «spezielle» Vorgehensweisen. Im Mittelpunkt der Bachelorarbeit «Erziehungsbeistandschaft (Art. 308 ZGB) für Jugendliche mit Autonomiekonflikt» stehen die Jugendlichen selbst mit ihren Perspektiven und Handlungen. Beleuchtet wird eine für die Jugendphase spezifische Gefährdungslage: der Autonomiekonflikt. Die Forschungsarbeit fokussiert folgende Fragen:

Welche Bedeutung haben Sozialarbeitende im Mandat der Erziehungsbeistandschaft als Bezugspersonen von Jugendlichen?
Wie wirkt sich die Beistandschaft auf die Beziehung von Jugendlichen und Eltern aus?
Wie spielt der Autonomiekonflikt mit?

Die Antworten lieferten narrative Interviews mit fünf Jugendlichen und ihren Beiständinnen/Beiständen. Die sozial-rekonstruktive Auswertung orientierte sich an den Prozessstrukturen des Lebensablaufs nach Fritz Schütze. Anschaulich bringen die rekonstruierten Einzelfälle zum Vorschein, wie die Rollen der Beiständinnen/Beistände in den Biografien und Lebenswelten der Jugendlichen spielen: «Kontrahentin zur Mutter», «Konkurrent zum Vater», «väterliche Autorität», «Elternpartner» und «fürsorglicher Garant». Aus den sich ergänzenden Perspektiven der Jugendlichen und ihrer Beiständinnen/Beistände werden praxisnahe Empfehlungen abgeleitet. Intention ist, einen Beitrag zur Weiterentwicklung einer Jugendsozialarbeit im zivilrechtlichen Kindesschutz zu leisten.

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Tabea Häsler
Erziehungsbeistandschaft (Art. 308 ZGB) für Jugendliche mit Autonomiekonflikt
Bachelor-Thesis
15.08.2010