Selbstbestimmung durch Bildung im Kontext der stationären Jugendhilfe

Welchen bildungsrelevanten Beitrag kann die stationäre Jugendhilfe unter dem Blickwinkel des erweiterten Bildungsverständnisses leisten und inwiefern kann dadurch die Selbstbestimmung der Klientel gefördert werden?

Die vorliegende Arbeit erörtert unter dem Blickwinkel des erweiterten Bildungsverständnisses, inwiefern die stationäre Jugendhilfe als Bildungsort verstanden werden kann. Aufgrund der Erkenntnis, dass Bildung hinsichtlich der Ermöglichung von Selbstbestimmung eine essentielle Voraussetzung darstellt, liegt der vorliegenden Arbeit die Annahme zugrunde, dass eine bildungstheoretische Erörterung das bisweilen diffus anmutende sozialpädagogische Leitprinzip der Förderung von Selbstbestimmung der Klientel konkretisieren kann. Folglich geht die vorliegende Arbeit der Frage nach, welchen bildungsrelevanten Beitrag die stationäre Jugendhilfe unter dem Blickwinkel des erweiterten Bildungsverständnisses zu leisten vermag und inwiefern dadurch die Selbstbestimmung der Klientel gefördert werden kann.

Die formulierte Fragestellung wird anhand einer fundierten und breit angelegten Bearbeitung deutschsprachiger Fachliteratur sowie mittels deren Ergänzung durch das Praxiswissen der Autorin erörtert. Ausgehend von einer Gegenüberstellung dreier Bildungskonzepte wird die bildungstheoretische Verortung des Selbstbestimmungsbegriffs herausgearbeitet. Die jeweilige Bildungsperspektive und deren Selbstbestimmungsbezug wird auf das Handlungsfeld der stationären Jugendhilfe übertragen. Dies führt wiederum zu Erkenntnissen über den Bildungsgehalt der stationären Jugendhilfe und im Zuge dessen zu theoretisch fundierten Ansatzpunkten, wie das Leitprinzip der Selbstbestimmung im Kontext der stationären Jugendhilfe konkret angestrebt und gefördert werden kann.

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Deborah Berger
Selbstbestimmung durch Bildung im Kontext der stationären Jugendhilfe
Welchen bildungsrelevanten Beitrag kann die stationäre Jugendhilfe unter dem Blickwinkel des erweiterten Bildungsverständnisses leisten und inwiefern kann dadurch die Selbstbestimmung der Klientel gefördert werden?
Bachelor-Thesis
2020
10.26038/81207