Zwischen Ankommen und Ausgrenzung
Die Unterbringung geflüchteter Menschen im Kanton Bern
Globale Krisen und Kriege zwingen jedes Jahr Millionen von Menschen dazu ihre Heimat zu verlassen. In Europa und in der Schweiz ist Fluchtmigration spätestens seit der sogenannten Flüchtlingskrise von 2015 ein mediales und politisches Dauerthema. Insbesondere die Unter-bringung von geflüchteten Menschen führt immer wieder zu Kontroversen. Der Kanton Bern verknüpft im Rahmen seiner Integrationsagenda 2020 die Unterbringung geflüchteter Menschen erstmals explizit mit Integrationszielen. Demnach werden geflüchtete Menschen mit Bleiberecht auch nach Abschluss des Asylverfahrens grundsätzlich in Kollektivunterkünften untergebracht, bis sie gewisse Integrationskriterien erfüllen.
Die vorliegende Bachelorarbeit untersucht, inwiefern sich die kollektive Unterbringung geflüchteter Menschen im Kanton Bern mit den Zielen der Integrationsagenda, mit den Bedürfnissen der geflüchteten Menschen und mit den Menschenrechten vereinbaren lässt. Sie zeigt auf, dass die Unterbringung in Kollektivunterkünften die wirtschaftliche und soziale Integration er-schwert, die Gesundheit und das Wohlbefinden negativ beeinflusst und die Grundrechte erheblich einschränkt. Alternative Unterbringungsmodelle wie Gastfamilien, Wohngemeinschaften oder individuelle Wohnungen sind eher integrationsfördernd und mit menschenrechtlichen Prinzipien vereinbar.
An der Unterbringungspolitik des Kantons Bern zeigen sich exemplarisch die gewaltförmigen Strukturen einer westlichen Asyl- und Flüchtlingspolitik, die vermeidbares Leid verursacht und die Menschenwürde missachtet. Die Unterbringung geflüchteter Menschen ist eine sozialpolitische Schlüsselfrage, zu der sich die Soziale Arbeit positionieren muss. Mehr noch als in an-deren Handlungsfeldern befindet sich die Profession der Sozialen Arbeit hier im Spannungs-feld des Tripelmandats. Um ihrem Auftrag gerecht zu werden, muss sie strukturelle Rahmen-bedingungen, die professionelles Handeln ermöglichen, einfordern.